Deskriptoren: Nachtschwerarbeit; Krankheit; Entgeltfortzahlung; Zeitausgleich.
Normen: § 54 ASGG, § Art V 3 NSchG-Nov 1992, § 8 AngG, § 2 EFZG
Wenn ein:e Arbeitnehmer:in, die Nachschwerarbeit iSv Art 5 § 3 NSchG-Nov 1992 hätte leisten sollen, erkrankt, ist dann der für solche Nachtdienste gebührende zweistündige Zeitausgleich bei ihrer Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen? Der OGH sagt: Ja. Zweifel sind bei undifferenzierter Betrachtung angebracht.

