Zur Verdeutlichung des bereits im JMG 2024, 160 ff erschienenen Beitrags „Maßgebliche Rechtsgrundlagen für den ärztlichen Wettbewerb“ wird im Folgenden nach dem Motto „exemplum docet“ anhand ausgewählter Einzelfälle dargestellt, welche Werbemaßnahmen noch erlaubt, und welche bereits wettbewerbsrechtlich unzulässig sein können.

