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VwGH: Datenschutzrechtlicher Verantwortlicher für Impferinnerungsschreiben

Patientenrechte und PatientensicherheitMartin AttlmayrJMG 2024, 241 Heft 3 v. 9.10.2024

Deskriptoren: Impferinnerungsschreiben; Datenschutz; datenschutzrechtlicher Verantwortlicher; Datenschutzbeschwerde.

Normen: Art 4 Z 7 DSGVO, § 24 Abs 5 DSG

Gemäß § 24 Abs. 5 letzter Satz DSG ist eine Beschwerde, soweit sie sich als nicht berechtigt erweist, abzuweisen. Die Frage, ob sich eine Datenschutzbeschwerde als berechtigt erweist, ist auf der Ebene der Sachlegitimation und nicht auf der Ebene der Prozesslegitimation zu beurteilen.

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