Der Gesetzgeber hat sich mit der Gesundheitsreform 2023 und einer „weitreichende[n] digitale[n] Transformation im Gesundheitswesen“ ein großes Ziel im Bereich Digital Health bzw eHealth gesetzt. Damit einher gehen (neue) Fragestellungen ua zum ärztlichen Berufsrecht, Medizinprodukterecht und zum Einsatz Künstlicher Intelligenz in der Medizin.

