Die vom Ausbildungsvorbehaltsgesetz erfassten Angehörigen von Gesundheitsberufen (wie insbesondere Ärzt*innen) sind, wenn sie eine selbständige, auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, von den Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfasst. Im vorliegenden Beitrag werden zentrale Hinweise zum UWG geboten, denen für den ärztlichen Wettbewerb maßgebliche Bedeutung zukommt. In weiteren zwei Beitragsteilen werden dazu anschauliche Praxisbeispiele vermittelt.

