Mit der Nostrifizierung erfolgt die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als Abschluss eines inländischen ordentlichen Studiums. Dem besonderen Schutzgedanken für Tätigkeiten im Gesundheitsbereich Rechnung tragend, ist in den Nostrifizierungsverfahren in der Human- und Zahnmedizin neben den bereits bei der Antragstellung zu berücksichtigenden formalen Anforderungen besonderes Augenmerk auf die inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung der im Ausland erworbenen Qualifikationen zu legen. Das Nostrifizierungsverfahren ist in einen mehrstufigen Prozess eingebettet, wodurch sich einige verfahrensrechtliche Besonderheiten ergeben. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wesentlichen Verfahrensschritte an den (Medizinischen) Universitäten und die Herausforderungen der Praxis.

