Deskriptoren: wrongful birth; wrongful life; wrongful conception; unerwünschte Geburt; unerwünschte Empfängnis.
Normen: § 2 KAKuG, § 1298 ABGB, § 83 StGB, § 1293 ABGB, § 1294 ABGB, § 1295 ABGB, § 1304 ABGB, § 97 StGB
Sowohl bei einem medizinischen Eingriff, der die Empfängnisverhütung bezweckt (zB Vasektomie oder Eileiterunterbindung), als auch bei der Pränataldiagnostik sind die finanziellen Interessen der Mutter (der Eltern) an der Verhinderung der Empfängnis bzw – bei Vorliegen der embryopathischen Indikation – der Geburt eines (weiteren) Kindes vom Schutzzweck des ärztlichen Behandlungsvertrags umfasst.
