Deskriptoren: Recht auf Kopie; Auskunftsrecht; Betroffenenrechte; Beschränkung von Betroffenenrechten.
Normen: VO (EU) 2016/679 : Art 12, 15, 23
Das EuGH-Urteil C-307/22 vom 26.10.2023 markiert für Gesundheitsberufe wohl das Ende des Kostenersatzprivilegs bei der Herausgabe einer Kopie der Patientenakte. Der EuGH stellt klar, dass Beschränkungen von Betroffenenrechten durch nationale Regelungen nicht zulässig sind, wenn sie für die erste Kopie einen Kostenersatzanspruch des Verantwortlichen vorsehen. Der Beitrag analysiert das deutsche Vorabentscheidungsersuchen und legt dieses auf die österreichische Rechtslage um.

