Bereits zwei Jahre nach der 8. Auflage des Rechts für Gesundheitsberufe legen die Autoren, bedingt durch zahlreiche Gesetzesänderungen, eine Neuauflage vor. Neben den Grundbegriffen der Rechtslehre, der Staatslehre, der österreichischen Bundesverfassung und den Grundzügen der Rechtsgrundlage der Europäischen Union, werden die Grundlagen des Sanitätsrechts sowie die Berufsrechte der Ärzte, der Zahnärzte und Dentisten, die Berufsrechte der diversen Pflegedienste, der Hebammen, der Sanitäter, der gehobenen medizinisch technischen Dienste, der Kardiotechniker, der Masseure, der diversen Assistenzberufe, der Betreuungspersonen,