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Werbeverbot für Arzneimittel

RechtsprechungDr. Sonja HebenstreitJMG 2019, 188 Heft 3 v. 15.9.2019

OLG Wien zu 1R 111/18b vom 27.9.2018 (nicht veröffentlicht)

Arzneimittelwerbung iSd § 50 AMG ist jede Maßnahme, die der Absatzförderung dient, wobei das Gesamterscheinungsbild und die Auffassung der Verkehrskreise, an die sich die Angaben richten, entscheidend ist (RIS-Justiz RS0117614 [T4 und T6]). Grundsätzlich kann auch Presseaussendungen Werbecharakter zukommen.

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