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To delete or not to delete: Lösch- und Aufbewahrungspflichten in der Medizin

FachbeiträgeMag. Katharina Raabe-Stuppnig , RAA Mag. Katharina BissetJMG 2019, 100 Heft 2 v. 15.6.2019

Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai letzten Jahres musste sich jedes Unternehmen in der Europäischen Union mit der eigenen Speicher- und Löschkultur von Daten auseinandersetzen. Der Umstand, dass bislang oft der Ansatz verfolgt wurde, besser länger zu speichern, wenn nicht sogar „ewig“, um im Bedarfsfall immer auf frühere Daten zurückgreifen zu können, machte die Implementierung von gesetzlich vorgeschriebenen Löschkonzepten zu einer großen Herausforderung. Dieser Artikel soll zunächst kurz die Vorgaben der DSGVO im Hinblick auf Speicherungen und Löschungen von Daten darstellen (Punkt 2). In der Folge werden die der Löschung entgegenstehenden wichtigsten allgemeinen Gesetze und einige im Gesundheitsbereich bestehende sondergesetzliche Bestimmungen aufgelistet (Punkt 3). Abschließend wird kurz erörtert welche Schritte eingeleitet werden müssen um ein (soweit wie möglich automatisiertes) Löschkonzept umzusetzen (Punkt 4).

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