Im Bereich des Gesundheitswesens sind sowohl Patientinnen und Patienten als auch das Personal einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Im Steiermärkischen Krankenanstaltengesetz wurde daher erstmalig eine Verpflichtung für das Personal zum Nachweis eines entsprechenden Impfstatus verankert. Im Zusammenhang mit diesem Nachweis ergeben sich wichtige haftungs- und datenschutzrechtliche Fragestellungen für die Rechtsträger von Krankenanstalten.