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Praxisbeitrag: Die transparente liechtensteinische Stiftung und das österreichische Verlassenschaftsverfahren

PraxisUniv.-Prof. Dr. Martin SchauerJEV 2025, 150 Heft 2 v. 4.6.2025

Die liechtensteinische Stiftung erfreut sich auch bei österreichischen Gründerinnen und Gründern wachsender Beliebtheit. Sie weist gegenüber der österreichischen Privatstiftung in Bezug auf Flexibilität und organisatorischer Gestaltungsfreiheit etliche Vorteile auf. Ob die seit langer Zeit anstehende Reform des österreichischen Privatstiftungsrechts, die jetzt erneut11Vgl bereits das Regierungsprogramm 2020-2024, 25: „Reform und Attraktivierung des Privatstiftungsrechts im internationalen Vergleich unter Stärkung der Begünstigtenstellung“. in das Regierungsprogramm Eingang gefunden hat22Regierungsprogramm 2025-2029, 128: „Reform des Stiftungsrechts rund 30 Jahre nach dessen Einführung vor dem Hintergrund seiner volkswirtschaftlichen Bedeutung, insbesondere in Hinblick auf die Sicherung einer funktionierenden Governance“., hieran etwas ändern wird, wird sich erst noch weisen müssen. Derzeit ist jedenfalls zu beobachten, dass anlässlich von Neugründungen von Stiftungen – nicht zuletzt auch von Substiftungen – das liechtensteinische Recht eine gewisse Sogwirkung entfaltet. Sollte der/die Gründer/in oder ein/e Begünstigte/r versterben, so kann jedoch die Frage auftreten, ob und inwieweit das in der Stiftung gebundene Vermögen in das österreichische Verlassenschaftsverfahren einzubeziehen ist. Wie Anfragen aus der Praxis belegen33Der vorliegende Beitrag beruht auf einer Anfrage aus der Praxis., können Unsicherheiten vor allem bei sogenannten „transparenten“ Stiftungen bestehen. Hiermit befasst sich der folgende Beitrag.

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