Deskriptoren: Verlassenschaft; an Zahlungs statt; Einstellung; gegenstandslos; Rechtsmittelverfahren; Gesamtrechtsnachfolge; Einzelrechtsnachfolge.
Normen: § 82 BAO, § 19 BAO, § 278 BAO, § 154 AußStrG, § 33 Abs 1 VwGG
Kommt es in einem Verlassenschaftsverfahren zu einer Überlassung an Zahlungs statt, so sind beim Verwaltungsgericht anhängige Beschwerden betreffend vermögensrechtliche Ansprüche als gegenstandslos zu erklären, wenn der Nachlass nicht seinen Eintritt in diese Verfahren erklärt.

