Die geplante Reform des liechtensteinischen Trustrechts steht im Zeichen der Verbesserung der Governance und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Ein wesentlicher Aspekt dieser Reform ist die Behebung von Kontrolldefiziten durch die Einführung des Informationsberechtigten. Diese Neuerung wirft jedoch Fragen zur Stellung der Begünstigten auf und markiert eine Abweichung vom angelsächsischen Beneficiary Principle.

