Aufgrund des zumeist zeitlich limitierten Änderungsrechtes empfiehlt es sich, die Bestimmungen der Stiftungserklärung möglichst flexibel zu gestalten. Immerhin sollen diese mitunter für Jahrzehnte gelten. Das geschieht beim Thema Anhörungs- und/oder Zustimmungsrechte für einen Familienbeirat immer häufiger durch sogenannte Wandlungsklauseln. Richtig angewendet sind diese auch zulässig.

