§ 14 WEG regelt die Folgen des Ablebens eines Wohnungseigentümerpartners. Der OGH hat nunmehr die zentrale Frage nach der konkreten Höhe des Übernahmspreises als Teil der Bemessungsgrundlage für die Pflichtteilshöhe beantwortet. Zentrale Folgen dieser Entscheidung im Verlassenschaftsverfahren sollen in diesem Beitrag einer kurzen Erörterung zugeführt werden.