In wenigen Tagen wird das neue Jahr ein Jubiläum einläuten, da vor mittlerweile 10 Jahren das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 im Nationalrat beschlossen und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.1 Dies soll zum Anlass genommen werden,
die „Notwendigkeit“ für einzelne Änderungen zu zeigen,