Deskriptoren: Vermögensopfer; Rückfallsrecht; Besitznachfolge; Schenkung; Zweijahresfrist; Fruchtgenussrecht.
Normen: § 782 ABGB
Das „Rückfallsrecht“ als Form der Besitznachfolge hindert nicht den Eintritt des Vermögensopfers. Die Vereinbarung, wonach die geschenkte Liegenschaft bei Vorversterben des Geschenknehmers wieder an den Geschenkgeber zurückfällt, lässt die Zweijahresfrist nach § 782 ABGB zu laufen beginnen.