Deskriptoren: Privatstiftung; Zwischensteuer; Besteuerung von Begünstigten; KESt; Doppelbesteuerungsabkommen.
Normen: § 13 Abs 3 KStG, § 24 Abs 5 KStG
Bei Zuwendungen an im Ausland ansässige Begünstigte erfolgt eine Entlastung von der Zwischensteuer nur insoweit davon österreichische Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt wurde. Diese Regelung verstößt mit Blick auf die Rechtsprechung des EuGH (EuGH 17.9.2015, C-589/13 ) nach Auffassung des BFG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit und ist damit unionsrechtswidrig.