Deskriptoren: gemischte Schenkung; (Un)Entgeltlichkeit; Liegenschaftsübertragung; Bereicherungswille.
Normen: § 2 EStG, § 30 EStG, § 30a EStG
Bei einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft ist der subjektive Wille der Vertragsparteien entscheidend.
Deskriptoren: gemischte Schenkung; (Un)Entgeltlichkeit; Liegenschaftsübertragung; Bereicherungswille.
Normen: § 2 EStG, § 30 EStG, § 30a EStG
Bei einem unentgeltlichen Rechtsgeschäft ist der subjektive Wille der Vertragsparteien entscheidend.