§ 652 ABGB, § 604 fff ABGB, § 176 AußStrG
OGH, 13.12.2022, 2 Ob 104/22s
[1] Der 2021 verstorbene Erblasser hinterließ nach der Aktenlage drei volljährige Söhne. Er war Eigentümer von vier in der Natur aneinandergrenzenden Liegenschaften und verfügte über erhebliche weitere Vermögenswerte.