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Stiftung von vier Stiftern; drei Stifter beschlossen gegen die Stimme des vierten eine Änderung der Stiftungsurkunde und der Stiftungszusatzurkunde: unwirksame Änderungsklausel

RechtsprechungStiftungsrechtOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-Heimlich , Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne KalssJEV 2022/22JEV 2022, 166 Heft 4 v. 30.12.2022

§ 3 Abs 2 PSG

OGH, 29.08.2022, 6 Ob 100/22g

[1] Die S* Privatstiftung mit dem Sitz in Wien ist zu FN * im Firmenbuch eingetragen.

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