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Erblasser, der nicht lesen kann (§ 581 ABGB aF), weil fast blind: Testamentszeugen müssen überblicksweise Inhalt kontrollieren

RechtsprechungErbrechtOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-Heimlich , Dr. Christopher CachJEV 2022/17JEV 2022, 151 Heft 4 v. 30.12.2022

§ 581 ABGB aF

OGH, 30.05.2022, 2 Ob 48/22f

[1] Die 2018 verstorbene Erblasserin hinterließ mehrere letztwillige Verfügungen.

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