§ 1487a ABGB
OGH, 22.02.2022, 2 Ob 1/22v
[1] Der am 28. Februar 2014 verstorbene Erblasser hinterließ seine Ehefrau und eine 2012 geborene gemeinsame Tochter. In einem Testament hatte er seine Frau zur Erbin eingesetzt und einem Dritten (unter anderem) Geschäftsanteile an zwei Gesellschaften vermacht. Der Wert dieses Vermächtnisses überstieg den Reinnachlass. Der Legatar schloss daher mit der Tochter ein „Pflichtteilsübereinkommen“, wonach er ihr zur Deckung ihres Pflichtteils einen bestimmten Betrag zu zahlen hatte. Grundlage für die Höhe dieses Betrags war der damals angenommene Wert des Nachlasses. Für den Fall, dass sich aus einem Gutachten oder einer gerichtlichen Entscheidung ein höherer Wert der Geschäftsanteile ergebe, verpflichtete sich der Legatar zu einer entsprechenden Nachzahlung. Derzeit ist ein Verfahren der Witwe gegen den Legatar anhängig, in dem sie aufgrund von Privatgutachten einen deutlich höheren Nachlasswert behauptet.