Die Diskussion zur subjektübergreifenden steuerlichen Verlustverrechnung ist seit der Einführung des Verlustrücktrags durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 um eine Facette reicher. Dieser Beitrag widmet sich zum einen der Frage, in welchen Fallkonstellationen eine Übertragung eines Verlustrücktrags auf einen Rechtsvorgänger möglich ist, und zum anderen, welche Zweifelsfragen und problematischen Aspekte damit verbunden sind.