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Der Stiftungs- und Fondskurator nach dem BStFG

FachbeitragDr. Stephan VerweijenJEV 2021, 27 Heft 1 v. 30.3.2021

Das BStFG sieht für bestimmte Fälle die Bestellung eines Stiftungs- oder Fondskurators durch die zuständige Behörde vor. Nähere Regelungen dazu enthält das BStFG nicht, sodass es eine Reihe offener Fragen gibt, die hier kurz erörtert werden sollen.

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