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Kurze Rechtsmittelfristen im Erbrechtsstreit wirklich sachgerecht?

AufsätzeDr. Elisabeth ScheubaJEV 2019, 73 Heft 2 v. 5.7.2019

Der Oberste Gerichtshof hat zu den nur 14-tägigen Rechtsmittelfristen im Erbrechtsstreit mit seinem Beschluss vom 30.10.2018, 2 Ob 157/18d 1)1)Vgl zB JEV 2018, 180 = ecolex 2019/21, 39 = iFamZ 2019, 6. beim Verfassungsgerichtshof die Normprüfung wegen Gleichheitswidrigkeit verlangt:

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