Abstract: Der Beitrag skizziert die besonderen Verteilungsregelungen für Herstellungsaufwendungen gem § 28 Abs 3 EStG sowie für Instandhaltungs- bzw Instandsetzungsaufwendungen gem § 28 Abs 2 EStG bei zu Wohnzwecken überlassenen Gebäuden. Noch offene Beträge können bei Einstellung der Vermietungstätigkeit bzw bei Übertragung der Einkunftsquelle dem Risiko nachteiliger Steuerrechtsfolgen unterliegen. Diesfalls werden die Rechtsfolgen normativ kritisch gewürdigt und Überlegungen zur Steueroptimierung aufgezeigt.