Die liechtensteinische Stiftung blickt auf eine mehr als 90-jährige Geschichte zurück. Geregelt ist sie im "Personen- und Gesellschaftsrecht" (PGR) – einem monumentalen Gesetzeswerk aus 1926, das neben der Stiftung noch etwa zwei Dutzend andere Rechtsformen regelt. Unter dem internationalen Druck, dem sich das Land wegen der mangelnden Kooperation in Steuerangelegenheiten vor allem im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts ausgesetzt sah, kam es auch zu einer umfassenden Reform des Rechts der Stiftung, die in der Vergangenheit vielfach – und nicht immer gesetzeskonform – zur Vermeidung von Steuerpflichten in den Heimatländern der Stifter missbraucht worden war.