vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aktiva der Verlassenschaft sind allein weit überlastete Miteigentumsanteile, die von den Vorinstanzen – gegen dessen Willen – dem Bund an Zahlungs Statt übertragen wurden – ersatzlose Aufhebung wegen Fehlens eines Antrags

RechtsprechungErbrechtOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-HeimlichJEV 2018/2JEV 2018, 20 Heft 1 v. 30.3.2018

OGH 24.10.2017, 2 Ob 66/17w

§§ 154, 155 AußStrG

Aktiva der Verlassenschaft sind allein weit überlastete Miteigentumsanteile, die von den Vorinstanzen – gegen dessen Willen – dem Bund an Zahlungs Statt übertragen wurden – ersatzlose Aufhebung wegen Fehlens eines Antrags

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!