OGH 24.10.2017, 2 Ob 66/17w
§§ 154, 155 AußStrG
Aktiva der Verlassenschaft sind allein weit überlastete Miteigentumsanteile, die von den Vorinstanzen – gegen dessen Willen – dem Bund an Zahlungs Statt übertragen wurden – ersatzlose Aufhebung wegen Fehlens eines Antrags