Die Hinzu- und Anrechnung auf den Erbteil wird – auch nach In-Kraft-Treten der Erbrechtsreform 2015 am 1. Jänner 2017 – wenig beachtet. Während die neu geregelte Hinzu- und Anrechnung im Pflichtteilsrecht starke Aufmerksamkeit in Wissenschaft und Praxis erfährt, werden die ebenfalls neu gefassten Regelungen der §§ 752 bis 755 ABGB zur Hinzu- und Anrechnung auf den Erbteil kaum wahrgenommen.1) Im Folgenden sollen die maßgeblichen Regelungen anhand von Beispielen dargestellt, die Verbindungen zum Pflichtteilsrecht offengelegt und die künftige Rolle der Hinzu- und Anrechnung auf den Erbteil in der Praxis vorgezeichnet werden.