Der Name Eccher ist schon bei Studierenden aufgrund des vom Jubilar verfassten Lehrbuchs (derzeit in der 6. Aufl.) untrennbar mit dem Erbrecht verbunden. Wie der Rezensent auch aufgrund seiner eigenen Lehrerfahrung zu berichten weiß, im Übrigen ein bei Studierenden – nicht zuletzt aufgrund der klaren, verständlichen Sprache – sehr geschätztes Werk.1) Jeder mit dem Erbrecht befasste Wissenschaftler oder Praktiker, ist freilich mit der Kommentierung der §§ 531–761 und des Höferechts2) im Kommentar von Schwimann/Kodek vertraut und greift gerne darauf zurück.