Abstract: Mangels gesetzlicher Regelung werden offene Verlustvorträge bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen (insbesondere im Kontext zu § 23a EStG) steuerlich uneinheitlich behandelt. Der Beitrag skizziert hierzu die Judikatur des VwGH, den Meinungsstand der Verwaltungspraxis sowie Literatur und leitet im Fall von für den Steuerpflichtigen nachteiligen Rechtsfolgen Überlegungen zur Steueroptimierung ab.