Durch das Deregulierungsgesetz 2017 besteht ab 1.1.2018 die Möglichkeit, eine GmbH ohne Beiziehung eines Notars zu gründen. Der Verzicht auf die Formvorschrift des Notariatsakts stellt ein Novum im österreichischen GmbH-Recht dar und wirft zahlreiche Fragen auf.