OGH 30.01.2017, 6 Ob 251/16d
§ 5 PSG
Dem Vorstand einer Privatstiftung ist beim Ausschluss eines Begünstigten aus dem Begünstigtenkreis ein nur durch das Gebot der Sachlichkeit und das Verbot der Willkür begrenzter äußerst weiter Ermessensspielraum eingeräumt.