Abstract: Aus dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 (nachfolgend: ErbRÄG 2015) ergeben sich neue Fragestellungen für die Bewertung von Verlassenschaften sowie von Pflichtteilsansprüchen selbst. In den nachfolgenden Ausführungen wird versucht, die in diesem Zusammenhang bestehenden, besonderen Anforderungen an die Bewertung von Unternehmungen als auch an die Bewertung der Stellung als Begünstigte von Privatstiftungen, die oftmals als Träger von Unternehmensbeteiligungen fungieren, herauszuarbeiten. Die Schwierigkeiten von Unternehmensbewertern liegen oftmals darin, dass die bewertungsrelevanten Informationen für den Bewertungsstichtag nicht verfügbar sind und von den Bewertern selbst hergeleitet werden müssen. Diese Untersicherheit betrifft nicht nur die unternehmensbezogenen Daten sondern auch die Interpretation, wie der Stiftungszweck in der Zukunft erfüllt wird. Neben den Anregungen für die praktische Umsetzung von Bewertungen in der Verlassenschaft lassen sich präventive Strategien für Erblasser zur Vermeidung solcher Probleme ableiten.