Die vorliegende Entscheidung greift das mehrfach diskutierte Thema der "rückwirkenden Kontoöffnung" im Rahmen eines Verlassenschaftsverfahrens auf.1) Ziel einer solchen Kontoöffnung ist für einen bestimmten Zeitraum vor dem Ableben des Erblassers exakte Auskünfte über die Vermögenssituation zu erhalten. Hintergrund dieser Antragstellung ist, dass bewiesen werden soll, dass ein Erbe bestimmte Guthaben noch vor dem Ableben erhalten hat. Diese fallen zwar grundsätzlich nicht in die Verlassenschaft, können allerdings im Rahmen einer Schenkungsanrechnung Berücksichtigung finden und den Pflichtteilsanspruch im Rahmen einer Schenkungsanrechnung erhöhen.2)