Die rechtliche Qualifikation der "Eltern-Kind-Beziehung" ist in den letzten Jahren einigen Änderungen unterzogen worden. Im Rahmen des Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetzes 2015 (FMedRÄG 2015, BGBl I Nr 35/2015) wurden neue rechtliche Rahmenbedingungen für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung geschaffen und die abstammungsrechtlichen Regelungen des ABGB erweitert. In diesem Zusammenhang ist auch die Novelle des Adoptionsrechts miteinzubeziehen (BGBl I Nr 25/2015). Der folgende Beitrag soll diese Novellen im Lichte des Erbrechtsänderungsgesetzes 2015 darstellen.