Bei "entgeltlichen" Übertragungsvorgängen ist aus steuerlicher Sicht stets eine besondere Fachberatung im Rahmen des Übergabeprozesses erforderlich: Zu umfangreich sind die steuerlichen Rechtsfolgen, die den Übergeber und den Übernehmer gleichermaßen nicht nur in den Bereichen der Einkommensteuer mit den Sonderformen der Kapitalertrag- und Immobilienertragsteuer, sondern auch im Bereich der Umsatz- und vor allem seit 1.1.2016 mit der reformierten Grunderwerbsteuer belasten können.