Abstract: Gerade bei der Hinterlassung des Pflichtteils zeigt sich, dass es sich bei der in Kürze in Kraft tretenden Reform des Erbrechts um weit mehr als eine bloße sprachliche Neufassung des derzeit geltenden Rechts handelt. Die grundsätzliche gesetzgeberische Entscheidung, welche Zuwendungen zur Abdeckung des Pflichtteils geeignet sein sollen, ist eine der schwierigsten des gesamten Erbrechts, bewegt sie sich doch im heiklen Spannungsfeld zwischen der Gestaltungsfreiheit des Erblassers und dem zwingenden Charakter des Pflichtteilsrechtes. Der vorliegende Beitrag versucht die diesbezügliche Entstehungsgeschichte des ErbRÄG 2015 zu rekonstruieren, daraus Lösungsmöglichkeiten für einen dem Reformgesetzgeber unterlaufenen grundsätzlichen Normenwiderspruch abzuleiten und weitere bislang nicht diskutierte Problemfelder aufzuzeigen.