Abstract: Dieser Beitrag untersucht die konkrete Rechtsstellung von Vor- und Nacherben in typischen Streitfällen und zeigt, dass der Vorerbe, je nachdem, wem er in welchem Konfliktfall gegenübersteht, manchmal dieselben Rechte hat wie ein Fruchtnießer, manchmal wie ein (verbotsbelasteter) Eigentümer. Daher führt der Versuch, bei der Nacherbschaft abstrakt Eigentum zuzuordnen, unweigerlich in Widersprüche. Viel sachgerechter erscheint die – wenn auch feudal anmutende – Qualifikation als funktionell geteiltes Eigentum.