Abstract: Die Neuregelung der Schenkung auf den Todesfall findet sich, statt wie nach geltendem Recht in § 956 ABGB, künftig in § 603 ABGB nF. Sie entscheidet vor allem die seit über einem Jahrhundert schwelende Streitfrage der Rechtsnatur im Sinn der Vertragslösung und gegen die Vermächtnistheorie, einschließlich der Konsequenzen für das Pflichtteilsrecht. Als Gültigkeitserfordernisse nennt sie Notariatsaktsform und Fehlen eines Widerrufsrechts; im Ergebnis sind letztere Modifikationen relativ geringfügig und zudem erst auf Todfallsschenkungen anzuwenden, die ab 2017 errichtet werden.