Abstract: Mit den Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz (im Rahmen des StRefG 2015/16) kommen auf Stiftungen ab dem 1.1.2016 Neuerungen bei der Besteuerung von Grundstückszuwendungen zu: Die Steuer ist zukünftig vom Grundstückswert nach Anwendung eines Stufentarifs (Begünstigung für Grundstücke bis € 400.000) zu berechnen. Auslegungsprobleme bereitet jedoch der Umstand, dass das StiftEG lediglich entgeltliche und unentgeltliche Zuwendungen (Grenze: 50% des gemeinen Wertes) kennt, während das neue GrEStG zwischen unentgeltlichen (Gegenleistung bis 30% des Grundstückswertes), teilentgeltlichen (Gegenleistung zwischen 30% und 70% des Grundstückswertes) und entgeltlichen (Gegenleistung ab 70% des Grundstückswertes) Erwerben unterscheidet.