1. Thematischer Zugang
Eine der zentralsten Begünstigungsnormen bei der ansonsten auch bei Grundstückserwerben im Rahmen von "Betriebsübernahmen" geltenden Grunderwerbsteuerpflicht ist nach dem Steuerreformgesetz 2015/16 (§ 3 Abs 1 Z 2 GrEStG nF) dem Grunde nach übernommen worden, wurde jedoch in einigen zentralen Bereichen reformiert. Die hier angesprochene Begünstigungsnorm sieht einen Freibetrag1) vor, der in einer bestimmten Höhe von der Bemessungsgrundlage2) in Abzug gebracht werden kann. Insofern kann der Erwerb von Grundstücken bis zu einer bestimmten Wertgrenze steuerbefreit werden.