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Mutter pflegt nach dessen Unfall ihren Sohn und klagt nach dessen Tod die Enkelin (und Erbin) erfolgreich nach § 1435 ABGB

RechtsprechungErbrechtOR Dr. phil Dr. iur. Helga Sprohar-HeimlichJEV 2015/6JEV 2015, 59 Heft 2 v. 5.7.2015

OGH 29. 1. 2015, 6 Ob 149/14a

§ 1435 ABGB

Mutter pflegt nach dessen Unfall ihren Sohn und klagt nach dessen Tod die Enkelin (und Erbin) erfolgreich nach § 1435 ABGB

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