Abstract: Das Bundesministerium für Justiz hat im vergangenen Monat einen Ministerialentwurf für eine Reform des Erbrechts (Erbrechts-Änderungsgesetz 2015) vorgelegt. Dieser wird im vorliegenden Beitrag einer eingehenden kritischen Analyse unterzogen. Neben vielen positiven Reformschritten besteht insbesondere im Bereich des Pflichtteilsrechts, dem Verhältnis zwischen Ehegattenerbrecht und Scheidung und bei der Abgeltung von Pflegeleistungen Korrekturbedarf.