Abstract: Der Stifter kann bei der Ausgestaltung "seiner" Privatstiftung zahlreiche Möglichkeiten vorsehen, mit welchen ein Einfluss auf die Tätigkeit des Leitungsorgans der Stiftung ausgeübt werden kann. Neben direkten Instrumentarien, wie etwa Weisungsrechten, gibt es auch indirekte Instrumentarien, die eine Beeinflussung des Handelns des Stiftungsvorstands bzw. Stiftungsrats ermöglichen.