In der Ausgabe der JEV 1/2014 wurde der Frage nachgegangen, inwieweit die Zahlung von Pflichtteilsansprüchen durch eine Privatstiftung steuerpflichtige Zuwendungen iSd § 27 Abs 5 Z 7 EStG darstellen.1) Jüngst hat das BFG zu dieser Frage Stellung bezogen.